Gynäkologische Vorsorge / Krebsfrüherkennung

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ab dem 20. Lebensjahr eine jährliche gynäkologische Untersuchung an. Folgendes umfasst diese: Inspektion (Betrachtung) des Äußeren Genitales, Spiegeluntersuchung der Scheide mit Ansehen des Gebärmutterhalses, Zellabstrich von dort, Tastuntersuchung. Ab dem 30. Lebensjahr kommt das Abtasten der Brust hinzu, ab dem 50. eine Tastuntersuchung des Enddarms und ein Stuhltest (bis 55 jährlich, dann alle 2 Jahre)

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Selbstverständlich halten wir uns nicht starr an dieses Schema, sondern ergänzen es durch weitere Untersuchungen, wenn es medizinisch angebracht erscheint, unabhängig von der Art der Versicherung.
Bei besonderem Bedarf, wie z.B. Einnahme der Pille, Tragen der Spirale, Hormoneinnahme, frühere Zellveränderungen am Gebärmutterhals, oder bestimmten familiären Belastungen ist eine halbjährliche Vorsorgeuntersuchung sinnvoll.

Auf Ihren Wunsch kann die Vorsorge durch eine Ultraschalluntersuchung ergänzt werden (keine Kassenleistung) siehe auch „Ultraschall“
Der Gebärmutterhalskrebs oder Zervix-carcinom, früher eine der häufigsten Krebserkrankungen der Frau, ging seit Einführung des Zellabstrichs 1971 um 60 Prozent zurück.
Chlamydientest
Chlamydien sind sexuell übertragbare kleine Bakterien, die u.a. Unfruchtbarkeit verursachen können. Bis zum 25. Lebensjahr steht Ihnen ein jährlicher Urintest auf Chlamydien zu.

Merkblatt Chlamydienscreening
Neueste Publikationen pro familia
Früherkennungsuntersuchungen anderer Fachgebiete:
Ab 35. Lebensjahr Hautkrebsfrüherkennung alle 2 Jahre (beim Haut- oder Hausarzt)
Ab 50. Lebensjahr Mammografie zur Früherkennung von Brustkrebs und seiner Vorstufen alle 2 Jahre (Sie werden automatisch eingeladen).

Merkblatt Mammographie

Ab 55. Lebensjahr Darmspiegelung zur Darmkrebsfrüherkennung alle 10 Jahre (Gastroenterologen und Chirurgen
Merkblatt Darmkrebs
Hessen gegen Darmkrebs